Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration

BMI hat neue Gehaltsgrenzen für 2025 veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung und für Fachkräfte über 45 Jahre neu festgelegt. Die Gehaltsgrenzen für 2025 wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 4. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die für 2025 gültigen Mindestbeträge zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zum Zweck der Ausbildung und Studium hat das BMI bereits am 27. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.