Compliance

Die VBU® hilft, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten
Die VBU® unterstützt Arbeitgeber bei der Compliance: Arbeitgeber müssen beim Personalmanagement rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Hier bieten wir auf das jeweilige Unternehmen angepasste maßgeschneiderte Lösungen, da unsere Beratung strategisch erfolgt. Das Unternehmen gibt ein betriebswirtschaftliches Ziel vor und wir zeigen, auf welchen arbeitsrechtlichen Wegen dieses erreicht werden kann und welche Chancen und Risiken die jeweiligen Vorgehensweisen bieten. Das Arbeitsrecht wird also gleichsam zielorientiert angewandt.

Die einzelnen Stufen beim strategischen Arbeitsrecht

Die verschiedenen möglichen Wege werden insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen Risiken, der materiellen (vor allem Kosten) und immateriellen Risiken (z.B. Ruf des Unternehmens, „politische“ und soziale Nachteile und Nachhaltigkeit) bewertet, um für die Mitgliedsunternehmen eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

01

Bestimmung des zu erreichenden Ziels

02

Bestimmung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten

03

Bewertung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten

04

Formulierung und Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Strategie

05

Kontrolle der Umsetzung der ausgewählten Strategie

06

Kontrolle während der Umsetzung der Maßnahme

07

Kontrolle nach der Umsetzung der Maßnahme

08

Berücksichtigung neuer Entwicklungen nach Umsetzung der Maßnahme

Nutzen Sie die Vorteile des ArbeitgeberNets

Bewältigen lassen sich die Vorgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung für Mitgliedsunternehmen mithilfe von Mustern und Checklisten, die von der VBU® im eigenen ArbeitgeberNet zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert werden. In diesem nur Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stehenden Intranet sind mehrere hundert Muster und Hinweise für die tägliche Personalarbeit hinterlegt.

Besser informiert mit den
VBU®-Wissen- und Rundschreiben

Ergänzt wird dieses Angebot durch die Schriftenreihe VBU® Wissen, die zu rund 60 verschiedenen Themen eine Einführung und Vertiefung bietet, und durch den Rundschreibendienst, der aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung, im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in sonstigen Bereichen des Personalmanagements darstellt. Er greift auf, was nicht im Laufe des Monats durch unsere Sonderrundschreiben oder den Tipp der Woche erläutert worden ist.

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Michael Schwunk Geschäftsführer, Assessor