Positionen
Kurze Erprobungsphasen im Rahmen von Job-to-Job Wechsel zwischen Unternehmen müssen rechtsicher gestaltet werden können. Hierfür bedarf es eines praxisgerechten Rechtsrahmens.
Die BDA setzt sich seit je her für die Stärkung der Tarifbindung ein. Tarifverträge sind das Kernge-schäft der Arbeitgeberverbände in Deutschland. Eine gelebte Tarifautonomie ist eine Gemein-schaftsaufgabe der Sozialpartner. Staatliche Gesetzgebung kann dies flankieren, sie kann Tarifbin-dung nicht schaffen – und sie darf Tarifbindung nicht erzwingen. Dazu gehört die Bereitschaft, Öff-nungsklauseln in Tarifverträgen für die betrieblichen Akteure zu schaffen, ebenso wie die Bereit-schaft, gerade für jüngere, noch nicht lange am Markt agierende Unternehmen eine modulare Ta-rifbindung zuzulassen. Ein wichtiger Beitrag des Staates, Tarifbindung zu fördern, besteht in einer längst überfälligen Kodifikation des Arbeitskampfrechts, das die Friedenspflicht garantiert und Be-triebe und Dritte vor übermäßigen Eingriffen – z. B. durch Schlichtungs- und Abkühlungsregelungen – schützt!
Ganz konkret: Wir haben heute fast 6 Mio. Beschäftigte mehr in der Bundesrepublik als zur Zeit der Wiedervereinigung. Aber das gesamte Arbeitsvolumen ist gleich. Die heutigen rund 46 Millionen Erwerbstätigen arbeiten also so viel wie die 40 Millionen früher. Verschärfend kommt nun hinzu, dass die Babyboomer sich in den nächsten Jahren verabschieden und demografiebedingt 400.000 Menschen Jahr für Jahr aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Wenn ich nicht genügend Arbeitsstunden mobilisieren kann, dann investiere ich auch nicht. Die Erleichterung beim Zuwanderungsrecht und der Integrationsturbo könnten helfen, dass Zuwanderung in Beschäftigung gelingt. Das allein wird aber nicht reichen.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 sind richtungsweisend für die Zukunft der Europäischen Union. Es geht darum, ein demokratisches, starkes und handlungsfähiges Europa zu bewahren, um Freiheit und Wohlstand zu sichern. Die Betriebe in Nordrhein-Westfalen schätzen die Vorteile der EU, etwa die politische Stabilität, den Wegfall von Wechselkursrisiken und Handelshemmnissen, einheitliche Normen und Standards und den vereinfachten Zugang im Binnenmarkt. In der kommenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments muss es gelingen, darauf aufbauend die Basis für erfolgreiches Wirtschaften in Nordrhein-Westfalen auch für die kommenden Jahrzehnte zu schaffen.
Arbeitszeit ist eine zentrale Stellschraube für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe, für Vereinbarkeitslösungen von Familie und Beruf und damit die Zufriedenheit der Beschäftigten, für die Wünsche von Kunden und letztlich für die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Flexible Arbeitszeiten werden heute von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen gewünscht. Die Arbeitszeit ist damit eines der wesentlichen Gestaltungselemente der Arbeitsbeziehungen.
Um das Unternehmertum in diesem Land zu fördern, lautet mein dringender Appell: Wir müssen unternehmerische Freiheit wieder mehr zulassen. Es gibt eine Wechselwirkung zwischen einer potenten Wirtschaft, einem handlungsfähigen Staat und einer zusammenhaltenden Gesellschaft. Starke Unternehmen machen dieses Land zu einem starken Land. Denn eine starke Wirtschaft bedeutet Freiheit für Politik und Gesellschaft, die Grundlage unseres Erfolgs als Demokratie im Herzen Europas.
Frauen und Männer werden beim gleichen Arbeitgeber, wenn sie die gleiche Arbeit
leisten, gleich entlohnt. Das garantieren insbesondere Tarifverträge. Weder die bereinigte
noch die unbereinigte Entgeltlücke sind Indikatoren oder Ausdruck einer Entgeltdiskriminierung.
Nach Abzug der strukturellen Ursachen reduziert sich die bereinigte
Entgeltlücke in Deutschland auf etwa sechs Prozent (Stat. Bundesamt 2023) und fällt
laut Statistischem Bundesamt bei Berücksichtigung umfassenderer Daten zu lohnrelevanten
Merkmalen noch geringer aus.
Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar für den Arbeitsmarkt. Sie bringen Erfahrung und Expertise ein. Altersgemischte Teams sind besonders erfolgreich. Die letzten Jahre dokumentieren eine Erfolgsgeschichte – ermöglicht und vorangetrieben von Beschäftigten, Arbeitgebern und politischen Entscheidungen wie der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Allerdings bedarf es dringend zusätzlicher Maßnahmen, um die Beschäftigung Älterer weiter auszubauen. Welche das sind, lesen Sie im angehangenen Positionspapier der BDA.
Die derzeitige Diskussion rund um das Thema Arbeitszeitverkürzung unter dem Stichwort „Vier-Tage-Woche“ wird zu eindimensional geführt. Die realen Begebenheiten, die Perspektive der Betriebe und der mangelnde Reformwille der Politik werden dabei oftmals übersehen. Eines ist jedoch klar: Das Versteifen auf ein bestimmtes Arbeitszeitmodell kann kein
Lösungsansatz für die vielen unterschiedlichen Anforderungen unserer Arbeitswelt sein.
Mobile Arbeit ist flexibel und vielfältig. Um sie als Chance zu nutzen, braucht es daher einen flexiblen Rahmen, Vertrauen und Verantwortung. Mobile Arbeit muss ohne ein enges Regelungswerk betrieblich und individuell ausgestaltet sein. Es gilt: Beiderseitige Freiwilligkeit ist Garant für das Funktionieren mobiler Arbeit.
Der BDA-Arbeitskreis Strukturwandel hat ein Papier entwickelt, das sich mit den Herausforderungen des Standorts Deutschland beschäftigt. Das Papier mit dem Titel Deutschland im Strukturwandel: Brauchen wir ein neues „Geschäftsmodell Deutschland?” analysiert die bisherigen Stärken des Standorts Deutschland und beschreibt, wie diese im Strukturwandel und durch geopolitische Entwicklungen unter Druck geraten.
Welche Hebel müssen wir in Bewegung setzen, wenn wir die Themen Fachkräftesicherung/Demografie, De-Globalisierung und Digitalisierung richtig anpacken wollen? Im Kern geht es darum, dass die Unternehmen Flexibilität im Veränderungsprozess und die richtigen Rahmenbedingungen erhalten müssen.
Die soziale Pflegeversicherung muss umfassend reformiert werden, damit sie dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar bleibt. Ohne eine grundlegende und nachhaltige Strukturreform, die auch eine Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung und der Pflegeinfrastruktur umfassen muss, droht die Belastung der Arbeitskosten durch Pflegeversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren erheblich weiter zu steigen.
Der BDA-Digitalrat hat ein Diskussionspapier zur hybriden Arbeitswelt erarbeitet. Im Fokus des Papiers steht das Potential, das mobile Arbeit Unternehmen und Beschäftigten bietet.
Die neue Normalität bringe aber auch Herausforderungen für Unternehmen. Künftig werde es in vielen Bereichen der Wirtschaft nicht mehr einen Standard des Arbeitsortes geben, sondern einen Baukasten aus voll-mobil, halb-mobil und voll-präsent. Die entscheidenden Fragen seien: Wie werden diese Einheiten verzahnt? Wie können Subkulturen vermieden werden?
Hinweisgeber können zur frühzeitigen Aufdeckung und Abstellung von Fehlern in Unternehmen beitragen. Daher bestehen bereits heute in vielen Unternehmen Möglichkeiten zur innerbetrieblichen Meldung von Missständen. Die Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen Missstände abgestellt und für die Zukunft vermieden werden sollen, sollten in erster Linie die Betroffenen selbst bestimmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss umfassend reformiert werden, damit sie dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar bleibt. Die in letzten Jahren beschlossenen gesetzlichen Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich regelmäßig auf Einzelbereiche beschränkt. Statt langfristiger Strukturreform hat vor allem Kurzfristdenken die Gesundheitspolitik geprägt. Dieses Stückwerk darf nicht weiter fortgesetzt werden.
Arbeits- und Fachkräfte fehlen auf allen Ebenen und in allen Branchen. Ob auf Flughäfen, im Handwerk oder dem Gesundheitswesen. Überall wird der Mangel sichtbar. Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist einer der größten Bremsklötze der deutschen Wirtschaft, verschärft das Problem der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme und ist eine gesamtwirtschaftliche Herausforderung. Damit der Wohlstand in Deutschland und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland auch in Zukunft erhalten bleibt, muss die Arbeits- und Fachkräftesicherung oberste Priorität haben.
Ein Positionspapier der BDA zeigt in zehn Kernpunkten Möglichkeiten zur Lösung auf.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild“, die „Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung“ bieten soll, verkompliziert das ohnehin unüberschaubare Weiterbildungsförderungsrecht unnötig, ohne einen sinnvollen Mehrwert zu bieten. Bereits heute bestehen zahlreiche Möglichkeiten der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildungsförderung für unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlichen Zielsetzungen.
Ausführlich bezieht ein Positionspapier der BDA Stellung.
Arbeitszeit ist eine zentrale Stellschraube für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe. Flexible Arbeitszeiten entsprechen Kundenwünschen, sind unerlässlich für Arbeitsplatzsicherheit und können Beschäftigten helfen, Lösungen für familiäre Anforderungen zu finden. Mit Sorge müssen daher Entwicklungen in der Rechtsprechung betrachtet werden, die überschießend Flexibilität bei der Arbeitszeit beschneiden.