Rechtliche Vertretung

Die VBU® unterstützt Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und vor den Gerichten
Die VBU® ist mehr als eine Anwaltskanzlei. Sie hilft ihren Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Personalmanagements. Darüber hinaus vertritt sie diese auch außergerichtlich und gerichtlich.

„Besonders geschätzt von Mitgliedsunternehmen wird unsere Erreichbarkeit.“

Außergerichtliche Vertretung

Außergerichtlich vertreten die Juristen der VBU® Arbeitgeber insbesondere gegenüber Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden.

Wir vertreten Sie gegenüber Behörden

Beispiele:

  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Amt für Arbeitsschutz

Gerichtliche Vertretung

Nicht immer lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Die VBU® vertritt ihre Mitgliedsunternehmen dann vor allen Gerichtszweigen der Arbeits- und Sozialgerichte. Eine Unterstützung vor den Verwaltungsgerichten erfolgt insbesondere dann, wenn Bescheide von Behörden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis angegriffen werden, wie dies zum Beispiel bei der Zustimmung des Integrationsamtes vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der Fall sein kann. Eine Unterstützung kann vor diesem Gerichtszweig auch gewährt werden, wenn Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei einer Quarantäne vom Arbeitgeber gewährt werden und eine Erstattung durch die zuständige Behörde nicht oder nicht vollständig erfolgt. Mitgliedsunternehmen entstehen durch die Vertretung vor den Gerichten keine Zusatzkosten, da auch derartige Leistungen durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten sind. Dies gilt auch dann, wenn die Verfahren in der 2. oder 3. Instanz fortgesetzt werden. Diese Leistungen sind, wie alle anderen Leistungen der VBU®, im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

Wir vertreten Sie vor folgenden Gerichten

  • Arbeitsgericht
  • Landesarbeitsgericht
  • Bundesarbeitsgericht
  • Sozialgericht
  • Landessozialgericht
  • Bundessozialgericht
  • Verwaltungsgericht
  • Oberverwaltungsgericht
  • Bundesverwaltungsgericht

Stunden
Beratungsleistung

Gerichtliche Verfahren

Prozesse, die in 2. Instanz fortgesetzt wurden

ZAHLEN AUS DEM JAHR 2022

Ich berate Sie gerne

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Michael Schwunk Geschäftsführer, Assessor