„Besonders geschätzt von Mitgliedsunternehmen wird unsere Erreichbarkeit.“
Außergerichtliche Vertretung
Außergerichtlich vertreten die Juristen der VBU® Arbeitgeber insbesondere gegenüber Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden
Beispiele:
- Integrationsamt
- Agentur für Arbeit
- Amt für Arbeitsschutz
Gerichtliche Vertretung
Nicht immer lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Die VBU® vertritt ihre Mitgliedsunternehmen dann vor allen Gerichtszweigen der Arbeits- und Sozialgerichte. Eine Unterstützung vor den Verwaltungsgerichten erfolgt insbesondere dann, wenn Bescheide von Behörden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis angegriffen werden, wie dies zum Beispiel bei der Zustimmung des Integrationsamtes vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der Fall sein kann. Eine Unterstützung kann vor diesem Gerichtszweig auch gewährt werden, wenn Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei einer Quarantäne vom Arbeitgeber gewährt werden und eine Erstattung durch die zuständige Behörde nicht oder nicht vollständig erfolgt. Mitgliedsunternehmen entstehen durch die Vertretung vor den Gerichten keine Zusatzkosten, da auch derartige Leistungen durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten sind. Dies gilt auch dann, wenn die Verfahren in der 2. oder 3. Instanz fortgesetzt werden. Diese Leistungen sind, wie alle anderen Leistungen der VBU®, im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Wir vertreten Sie vor folgenden Gerichten
- Arbeitsgericht
- Landesarbeitsgericht
- Bundesarbeitsgericht
- Sozialgericht
- Landessozialgericht
- Bundessozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Oberverwaltungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht
Stunden
Beratungsleistung
Gerichtliche Verfahren
Prozesse, die in 2. Instanz fortgesetzt wurden
ZAHLEN AUS DEM JAHR 2022