Umfragen zur Meinungsbildung
Eine immer wichtigere Rolle spielen in der öffentlichen Meinungsbildung Umfragen. Die VBU® trägt dem durch ein besonderes digitales Modul Rechnung, um mit ihm Meinungsumfragen unter Mitgliedsunternehmen zu den verschiedensten Themen durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann regelmäßig den Medien – kommentiert von der VBU® – zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise bündelt die VBU® öffentlichkeitswirksam die Meinungen ihrer Mitgliedsunternehmen.
Meinungsumfragen 2022/2023 zu den Themen
- Weiterbildung und Trends in der Personalentwicklung
- Corporate Benefits Teil 1, 2, und 3
- Recruiting-Kanäle
- Nutzung der Inflationsausgleichsprämie in den Unternehmen
Beispiele unserer Fachveröffentlichungen:
- Interessenausgleich und Sozialplan bei Transfermaßnahmen, ZAU 2024, 45
- Der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, ArbRB 2024, 50
- Der richtige Umgang mit dem Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ARP 2024, 42
- Das Schicksal des Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers bei einem Betriebsübergang, GmbHR 2024, 287-294
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als politische Betätigung im Betrieb, DB 2024, 1343
- Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Wartezeitkündigungen, ArbRB 2024, 183
- Die Bestimmung der richtigen Betriebsratsvergütung nach neuem Recht, DB 2024, 1883
- Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Zahlung von tariflichen Mehrarbeitszuschlägen, ZFA 2024, 435
Unsere Fachveröffentlichungen tragen zur Meinungsbildung bei
In praxisbezogenen Fachveröffentlichungen hat die VBU® auch 2022 zu aktuellen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen Stellung genommen.
Die VBU® vernetzt Unternehmer in der Öffentlichkeit
Die VBU® ermöglicht es auch Mitgliedsunternehmen, dass sich deren Mitarbeiter für die Interessen ihrer Branchen in der Öffentlichkeit einbringen.
Mitgliedsunternehmen sind insbesondere in den verschiedenen Gremien der Agentur für Arbeit, der AOK und der Berufsgenossenschaften vertreten.
Die VBU® ermöglicht es außerdem, dass Führungskräfte aus den Mitgliedsunternehmen als ehrenamtliche Richter in den verschiedenen Instanzen der Arbeit- und Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, um auf diese Weise praktische Erfahrungen aus ihren Betrieben in die Rechtsprechung einfließen zu lassen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
bei
Arbeitsgerichten
bei Landesarbeitsgerichten
bei
Sozialgerichten
beim
Landessozialgericht
beim
Bundesarbeitsgericht
ZAHLEN AUS DEM JAHR 2022