Umfragen zur Meinungsbildung
Eine immer wichtigere Rolle spielen in der öffentlichen Meinungsbildung Umfragen. Die VBU® trägt dem durch ein besonderes digitales Modul Rechnung, um mit ihm Meinungsumfragen unter Mitgliedsunternehmen zu den verschiedensten Themen durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann regelmäßig den Medien – kommentiert von der VBU® – zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise bündelt die VBU® öffentlichkeitswirksam die Meinungen ihrer Mitgliedsunternehmen.
Meinungsumfragen 2022/2023 zu den Themen
- Weiterbildung und Trends in der Personalentwicklung
- Corporate Benefits Teil 1, 2, und 3
- Recruiting-Kanäle
- Nutzung der Inflationsausgleichsprämie in den Unternehmen
Beispiele unserer Fachveröffentlichungen:
- Die fehlende Kenntnis des Arbeitgebers von einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei Kündigungen, ArbRB 2021, 385
- Abmahnung in: Handbuch zum Arbeitsrecht, Luchterhand 2021
- Berufsausbildungsrecht: Vom Recruiting bis zur Übernahme, Otto Schmidt Verlag 2021
- Arbeitszeit ist nicht immer gleich Arbeitszeit, ARP 2021, 266
- Die Überwachung des Arbeitsschutzes durch den Betriebsrat, ARP 2021, 363
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses, DB 2021, 2081
- Sanktionen auf Druck der Belegschaft bei Verstößen gegen Corona-Schutzvorschriften, ArbRB 2021, 115
Unsere Fachveröffentlichungen tragen zur Meinungsbildung bei
In praxisbezogenen Fachveröffentlichungen hat die VBU® auch 2022 zu aktuellen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen Stellung genommen.
Die VBU® vernetzt Unternehmer in der Öffentlichkeit
Die VBU® ermöglicht es auch Mitgliedsunternehmen, dass sich deren Mitarbeiter für die Interessen ihrer Branchen in der Öffentlichkeit einbringen.
Mitgliedsunternehmen sind insbesondere in den verschiedenen Gremien der Agentur für Arbeit, der AOK und der Berufsgenossenschaften vertreten.
Die VBU® ermöglicht es außerdem, dass Führungskräfte aus den Mitgliedsunternehmen als ehrenamtliche Richter in den verschiedenen Instanzen der Arbeit- und Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, um auf diese Weise praktische Erfahrungen aus ihren Betrieben in die Rechtsprechung einfließen zu lassen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
bei
Arbeitsgerichten
bei Landesarbeitsgerichten
bei
Sozialgerichten
beim
Landessozialgericht
beim
Bundesarbeitsgericht
ZAHLEN AUS DEM JAHR 2022