Festlegung des Arbeitsentgelts
Arbeitsentgelte spielen im Personalmanagement eine zentrale Rolle. Beim Personalaufwand sind sie der größte Einzelposten, bei den Arbeitnehmern stellen sie einen großen Anreiz und somit auch einen Bestandteil der Personalführung dar. Hat sich ein Arbeitgeber auf ein bestimmtes Entgeltsystem festgelegt – oder findet sich ein solches bereits in dem Tarifvertrag, der für das Unternehmen gilt – muss beurteilt werden, wie der einzelne Arbeitnehmer in dieses Entgeltsystem eingereiht wird. Dieser Vorgang wird als Eingruppierung bezeichnet.
Die VBU® unterstützt das Personalmanagement
bei der Auswahl des richtigen Entgeltsystems:
Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes sowie die Beurteilung der maßgeblichen Parameter und Kennzahlen
Unterstützung bei der Auswahl des optimalen Entgeltsystems
Unterstützung bei der Einführung betrieblicher Entgeltsysteme und Eingruppierungsrichtlinien
Die Eingruppierung
Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung eines Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Sie besteht in der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien. Aus der Eingruppierung ergibt sich das dem Arbeitnehmer zustehende Mindestentgelt. Im Gegensatz hierzu ist eine Umgruppierung die erneute Einreihung eines Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung, zum Beispiel, weil sich dessen Tätigkeit geändert hat.
Eine Auswahl der Entgeltgrundsätze
- Zeitlohn
- Prämie
- Zielvereinbarung
- Erfolgsbeteiligung