Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 veröffentlicht

Der Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 sieht zahlreiche praxisrelevante Anpassungen im Lohnsteuerrecht vor und enthält einzelne geplante rückwirkende Verbesserungen bereits ab dem 01.01.2026.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04.08.2026 den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 veröffentlicht und die Verbände zur Stellungnahme bis zum 21.08.2026 aufgefordert. Die Richtlinien sollen an die aktuelle Gesetzeslage, die Rechtsprechung sowie neue Verwaltungsanweisungen angepasst werden.

Für Arbeitgeber von besonderem Interesse ist die geplante Anhebung steuerfreier Aufwandsentschädigungen. Der steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtlich Tätige soll von 250 Euro auf 275 Euro monatlich und der pauschal steuerfrei anerkannte Tagesbetrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 8 Euro auf 9 Euro erhöht werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf zahlreiche Verfahrensvereinfachungen vor, insbesondere die Umstellung verschiedener Nachweis-, Anzeige- und Antragspflichten auf die Textform oder elektronische Übermittlung.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.