Eine weitere Plattform ermöglicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Arztkontakt.
In verschiedenen Beiträgen haben wir auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen.
Der BDA ist nun die Plattform medschein.com bekannt geworden.
Auch diese Plattform medschein.com bietet eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through- Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht grundsätzlich nicht deutschem Recht. Einer Online-AU-Bescheinigung, die erteilt wird, ohne dass der ausstellende Arzt den Patienten persönlich untersucht hat oder ohne, dass ein persönliches oder telefonisches Gespräch stattfand, kann kein Beweiswert zukommen. Diese AU-Bescheinigungen lösen daher keinen Entgeltfortzahlungsanspruch aus.
Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über medschein.com erworben wurde.
Als für die genannte Webseite tätige ausstellende mutmaßliche Arzt ist Dr. Klaus Mendoza namentlich bekannt.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.