Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze für 2025 stehen fest.

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei monatlich 5.512,50 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei monatlich 8.050 €.

Mitgliedsfirmen können nähere Informationen, insbesondere eine tabellarische Übersicht über alle Rechengrößen für das Jahr 2025, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.