Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Darlegungs- und Beweislast des schwerbehinderten Arbeitnehmers für die medizinische Notwendigkeit einer dauerhaften Homeoffice-Beschäftigung.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 13.11.2025 – 5 Sa 528/23 entschieden, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer die medizinische Notwendigkeit einer dauerhaften Beschäftigung im Homeoffice nachweisen müssen. Die bloße Schwerbehinderung oder die Vorlage ärztlicher Atteste reicht hierfür nicht aus. Für Arbeitgeber ist die Entscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie bestätigt, dass behinderungsgerechte Beschäftigung nicht zwangsläufig eine vollständige Tätigkeit im Homeoffice erfordert und alternative Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes vorrangig zu berücksichtigen sind.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


