Berufskrankheiten: Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt wurde die Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung veröffentlicht, mit der Anpassungen und Ergänzungen im Bereich der anerkannten Berufskrankheiten vorgenommen werden.

Im Bundesgesetzblatt vom 21. Juli 2026 wurde die Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung veröffentlicht. Neu aufgenommen wurde das “Parkinson-Syndrom infolge langjähriger und häufiger Eigenanwendung von Pestiziden“ als Berufskrankheit. Zudem bleiben die Unterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) auch nach Abschluss der Beratungen vertraulich. Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Die BDA kritisiert sowohl die Aufnahme der neuen Berufskrankheit als auch die dauerhafte Vertraulichkeit der ÄSVB-Unterlagen. Sie sieht es kritisch, da damit das ohnehin schon wenig transparente Verfahren des ÄSVB für Außenstehende noch intransparenter zu werden droht.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.