Schadenersatz wegen Verschmutzung des Dienstfahrzeuges

 
Es gehört zu den Pflichten eines Arbeitnehmers, einen ihm überlassenen Dienstwagen pfleglich zu behandeln.

Der Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, hat nach einem Urteil des LAG Köln v. 14.01.2025 – 7 SLa 175/24 diesen pfleglich zu behandeln. Es bedarf keines ausdrücklichen Rauchverbotes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer handelt pflichtwidrig, wenn er den Innenraum stark verschmutz und auch der starke Rauchgeruch über die übliche Nutzung des Fahrzeuges hinausgeht.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.