Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Der Rentenwert steigt ab dem 01.07.2026 um 4,24 Prozent – von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Die Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversiche­rung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026 (Rentenwertbestimmungs­verordnung 2026) wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1 Juli 2026 in Kraft.

Der Rentenwert, der bisher 40,79 Euro beträgt, wird zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro festgelegt.

21,5 Millionen Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli damit mehr Geld: Ihre Ren­ten steigen um 4,24 Prozent.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum glei­chen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort un­ter „Aktuelles“ gespeichert ist.