Die Regierungskoalition hat ein neues Reformpaket vorgelegt, das zentrale arbeits‑ und wirtschaftspolitische Bereiche neu ordnet und Unternehmen künftig mehr Flexibilität ermöglichen soll.
Mit dem Reformprogramm von 34 Maßnahmen vollzieht die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen klaren politischen Richtungswechsel. Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren und überfällige bürokratische Hürden abzubauen. Besonders hervorzuheben ist, dass mit der Ausweitung der sachgrundlosen Befristung erstmals seit vielen Jahren wieder spürbare arbeitsrechtliche Flexibilisierungen vorgesehen sind. Auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sollen dazu beitragen, den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand zu reduzieren und die betriebliche Planungssicherheit zu erhöhen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Schritte nur den Auftakt eines umfassenderen Reformprozesses darstellen können. Die weiterhin hohen Sozialversicherungsbeiträge und die bislang nicht umgesetzte Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit zeigen, dass zentrale strukturelle Herausforderungen weiterhin bestehen. Erst wenn diese Punkte konsequent angegangen werden, kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig verbessert werden.
Zu den weiteren arbeitsrechtlichen Neuerungen gehört die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung für Neueinstellungen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate mit mehreren Verlängerungsmöglichkeiten. Diese Regelung verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, insbesondere bei unsicherer Auftragslage oder projektbezogenem Personalbedarf. Für Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen soll ab 2027 zudem eine neue Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitsverhältnisse gegen Abfindung zu beenden. Ergänzend ist vorgesehen, Abfindungszahlungen steuerlich zu begünstigen, wenn Arbeitnehmer zeitnah eine neue Tätigkeit aufnehmen. Dies könnte die Dynamik von Trennungsprozessen verändern und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern neue Gestaltungsspielräume eröffnen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


