Neues zum Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zeitlicher Zusammenhang von Kündigungsfrist bei Eigenkündigung und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Eine klassische Situation, die vielen Arbeitgebenden widerfährt: Der Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis selbst und reicht danach unmittelbar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Kann der Beweiswert allein durch dieses Verhalten erschüttert sein? Das Bundesarbeitsgericht bejaht diese Frage zu mindestens dann, wenn der Arbeitnehmer bis zum fristgerechten Beschäftigungsende in der Arbeitsunfähigkeit verbleibt. Erfreulicherweise lässt das Bundesarbeitsgericht die Erschütterung des Beweiswertes aufgrund eines solchen Sachverhaltes gemäß Urteil vom 18.09.2024 – 5 AZR 29/24 – zu.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.