Der Generalanwalt empfiehlt dem EuGH, der Klage von Dänemark stattzugeben und die Richtlinie für nichtig zu erklären.
Am 14. Januar 2025 hat der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Klage des Königreichs Dänemark gegen das Europäische Parlament (EP) und den Rat der Europäischen Union vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Schlussanträge vorgelegt. Mit der Klage verfolgt Dänemark die vollständige Nichtigerklärung der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Der Generalanwalt empfiehlt dem EuGH, der Klage von Dänemark stattzugeben und die Richtlinie für nichtig zu erklären.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.