Hiermit verbunden sind auch eine Erhöhung der Minijobgrenze und eine neue Bestimmung der Übergangsbereichs für den MIdijob.
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 €. Hierdurch steigt automatisch die Minijobgrenze von aktuell 538 € auf 556 € (12,82 € × 130 Stunden/3 Monate). Der neue Übergangbereich für den Midijob beläuft sich ab dem 1. Januar 2025 auf 556,01 € und endet bei 2000 €.