Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025

Hiermit verbunden sind auch eine Erhöhung der Minijobgrenze und eine neue Bestimmung der Übergangsbereichs  für den MIdijob.

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 €. Hierdurch steigt automatisch die Minijobgrenze von aktuell 538 € auf 556 € (12,82 € × 130 Stunden/3 Monate). Der neue Übergangbereich für den Midijob beläuft sich ab dem 1. Januar 2025 auf 556,01 € und endet bei 2000 €.