Bundestag verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Das Gesetz enthält zahlreiche für die Personalpraxis wichtige Vorhaben.

Der Bundestag hat am 26. September 2024 in zweiter und dritter Lesung das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) verabschiedet.

Das Gesetz sieht für das Arbeitsrecht u. a. vor, die strenge Schriftform im Nachweisgesetz zu lockern. Entsprechendes gilt für die Regelaltersgrenzenbefristung, und diverse Digitalisierungsfortschritte.

Das Gesetz beinhaltet u. a. folgende für die Personalarbeit wichtige Änderungen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.