Die neuen Regelungen sollen zum 01.04.2024 bzw. zum 10.08.2024 in Kraft treten.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (“Weiterbildungsgesetz”) beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten insbesondere
- Die Förderung von Aufstiegsfortbildungen der ersten Stufe durch das Qualifizierungsgeld
- Einen Mobilitätszuschuss für zwei Familienheimfahrten
- Die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unter Berücksichtigung der Betriebsgrößen
- Die Ermöglichung von hybriden und digitalen Sitzungen von Selbstverwaltungsorganen
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.