Bekanntmachung von geänderten Arbeitsstättenregel (ASR)

Diese sind ab sofort zu beachten.

Geänderte Arbeitsstättenregeln „Fluchtwege“, „Erste-Hilfe-Räume“ und „Unterkünfte“

Im Gemeinsamen Ministerialblatt hat das Bundesarbeitsministerium geänderte Arbeitsstättenregeln (ASR) veröffentlicht. Es handelt sich um Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie der ASR A4.4 „Unterkünfte“. Insbesondere ergeben sich wesentliche Änderungen in der Arbeitsstättenregel für ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.