Ausschlussfrist bei einer außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB gilt auch für Geschäftsführer.

Die Ausschlussfrist von zwei Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB gilt bei einer Kündigung aus wichtigem Grund auch für die Kündigung des Geschäftsführers einer GmbH. Der BGH (Urteil v. 05.11.2024 – II ZR 35/23) bejaht dies bei einem Geschäftsführer einer GmbH, soweit er kein Mehrheitsgesellschafter ist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.