Arbeitsschutz: Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft

DGUV-Mitgliederversammlung hat neue Mustertexte der DGUV Vorschrift 2 beschlossen.

Diese Unfallverhütungsvorschrift regelt die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat. Die überarbeitete Vorschrift zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird jetzt schrittweise bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) machte am 1. April 2025 den Anfang.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.