Aktueller Stand zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten

Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Europa bleibt deutlich hinter den Fristen zurück.

Bislang haben lediglich drei Mitgliedstaaten die Richtlinie fristgerecht formal umgesetzt. Rund 90 Prozent der Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist verfehlt oder setzen die Vorgaben nur teilweise um. Zwar haben einzelne Länder wie Griechenland, Portugal und Luxemburg zwischenzeitlich Fortschritte erzielt, für Deutschland liegt jedoch weiterhin kein veröffentlichter Gesetzentwurf vor.

Zudem verschieben mehrere Mitgliedstaaten zentrale Verpflichtungen oder wenden besonders belastende Vorgaben zunächst nicht an. Gleichzeitig wächst auf europäischer Ebene die Kritik an den praktischen Herausforderungen der Umsetzung. Arbeitgeberverbände aus 15 Mitgliedstaaten sprechen sich inzwischen für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen, gezielte Vereinfachungen oder eine Überarbeitung der Richtlinie aus.

Vor diesem Hintergrund bleibt unsere Forderung nach einem „Stop the Clock“ weiterhin aktuell, um ausreichend Zeit für eine praxistaugliche Vereinfachung und Überarbeitung der Richtlinie zu schaffen.

Für Deutschland gilt unverändert, dass weder ein Referentenentwurf vorliegt noch die derzeitigen Zeitpläne eine belastbare Einschätzung des weiteren Umsetzungsverfahrens zulassen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.