Grundsicherung (SGB II): Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch beschlossen

Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, sollen deutlich reduziert werden.

Die Bundesregierung hat kürzlich im Kabinett den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, beschlossen.

Die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan:

• Der Datenaustausch zwischen Behörden soll künftig erleichtert werden, damit Missbräuche noch schneller geahndet werden. Im Zuge der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde bereits ein Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Anhaltspunkten für eine Unterschreitung des Mindestlohnes wurde außerdem eine Arbeitgeberhaftung sowie Anzeigepflichten der Jobcenter an den Zoll eingeführt. Daran anknüpfend soll auch im SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) die Arbeitgeberhaftung eingeführt werden.

• Mit der Novelle des Baugesetzbuches sollen Kommunen leichter gegen sogenannte Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs vorgehen können.

• Per Haftbefehl gesuchte Personen sollen keine Leistungen der Grundsicherung mehr beziehen.

• Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sollen strafrechtlich besser verfolgt werden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.