Vorgesehene Änderungen bei der Kurzarbeit ab 2027

Die gesetzliche Regelung zum Einbringen von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit soll abgeschafft werden.

Das Bundeskabinett hat kürzlich das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Aus Arbeitgebersicht sind insbesondere vorgesehene Änderungen bei der Kurzarbeit von Interesse.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält hierzu Folgendes:

  • Auf die vorherige Einbringung von Erholungsurlaub soll ab dem 1.1.2027 verzichtet werden.
  • Beim Antrag auf Kurzarbeitergeld ist die einzuholende Stellungnahme des Betriebsrats nur noch auf Verlangen vorzulegen.
  • Ab dem 1.1.2028 soll außerdem die Antragstellung verpflichtend elektronisch erfolgen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.