Es sind Erleichterungen zum neuen Statusfeststellungsverfahren geplant 

Der BDA ist der Vorschlag des BMAS für einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Statusfeststellungsverfahrens im Sozialversicherungsrecht bekannt geworden. Zudem wurde auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung ein sog. Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht.

Wird bei dem Einsatz von Fremdfirmen der Status als Selbständiger falsch beurteilt, droht die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Statusfeststellungs­verfahren der Sozialversicherung bietet eine Hilfe für Auftraggeber und Auftragnehmer. Hierzu ist vom Gesetzgeber eine Erleichterung geplant.

Der BDA ist der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für einen Referen­tenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht bekannt geworden. Der Entwurf sieht die Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbständiger Tätig­keit vor, der sog. neuen Selbständigkeit. Diese soll neben das bisherige Recht der so­zialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung nach den Kriterien der Weisungsge­bundenheit und Eingliederung treten.

Für die neue Selbständigkeit sollen die folgenden Bedingungen gelten:

  • Auftraggeber und Auftragnehmer gehen von einer selbständigen Tätigkeit aus.
  • Ein unternehmerisches Handeln muss beim Auftragnehmer gegeben sein. Dazu muss der Auftragnehmer das Recht haben, eine geeignete Vertretung einzusetzen. Zudem werden vier weitere Kriterien für unternehmerisches Han­deln gesetzlich festgelegt, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen.
  • Es gilt ein Vorbeschäftigungsverbot von sechs Monaten.
  • Für die Gruppe der neuen Selbständigen gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die neue Selbständigkeit ist ausgeschlossen für jene Wirtschaftsbereiche, die in § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) ge­nannt sind.

Das Ziel des Referentenentwurfs, Selbständigkeit zu erleichtern und Betrieben mehr Rechtssicherheit bei der Auftragsvergabe zu geben, ist richtig. Es gibt aber auch Kritik­punkte, so dass zunächst abzuwarten bleibt, mit welchem Inhalt der Referentenentwurf des BMAS in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden wird.

Als weitere Hilfe­stellung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ihrer Homepage den sog. Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht: Dabei handelt es sich um einen anonymen Online-Fragebogen zur Einschätzung, ob eine bestimmte Tätigkeit tendenziell eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Zu finden ist der Selbstcheck unter www.deutsche-rentenversichreung.de.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.