Der aktualisierte FAQ-Katalog des BMF hilft bei Praxisfragen rund um die Aktivrente.
Mit der Aktivrente werden seit Anfang 2026 finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gewährt. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig tätig sind, bleibt durch den neu eingeführten § 3 Nr. 21 EStG ein monatliches Arbeitsentgelt von bis zu 2.000 Euro steuerfrei. Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer eine Rente beziehen oder den Rentenbezug ggf. aufschieben.
Die BDA und die übrigen Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben nach Inkrafttreten des Aktivrentengesetzes dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Reihe von Praxisfragen zur Aktivrente übermittelt. Das BMF hat daraufhin einen FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere den Link zu dem FAQ-Katalog, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


