Neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge, einschließlich erhöhter Zulagen, erweitertem Personenkreis und Einführung eines kostengünstigen Standarddepots beschlossen.
Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Damit werden ab 2027 die Grund- und Kinderzulagen deutlich erhöht, der förderfähige Personenkreis unter Einbeziehung von Selbständigen erweitert und neue kostengünstige Standarddepots eingeführt. Zudem begrenzt das Gesetz die Effektivkosten dieser Standarddepots auf maximal ein Prozent und ermöglicht ein staatlich organisiertes Standardprodukt. Für Arbeitgeber ergeben sich vor allem Informations- und Kommunikationsbedarfe gegenüber Beschäftigten, da die neuen Fördermöglichkeiten die private Vorsorge attraktiver machen. Der Bundesrat berät abschließend am 8. Mai 2026.
Mitgliedsunternehmen erhalten hierzu in Kürze nähere Informationen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


