BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung und Pauschalierung der Lohnsteuer

Pauschale Erstattung privater Ladekosten nicht mehr möglich.

Neues BMF-Schreiben: Steuerliche Behandlung von Ladekosten für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Regeln zur Steuerbefreiung für das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie zur Erstattung von Stromkosten aktualisiert. Die Änderungen ersetzen das Schreiben von 2020.

Wesentlich ist: Ladestrom an betrieblichen Ladeeinrichtungen bleibt steuerfrei, wenn die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden. Für die Erstattung privater Ladekosten müssen künftig die tatsächlichen Stromkosten über einen separaten Zähler und den individuellen Strompreis ermittelt werden. Die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer pauschal steuerfrei private Ladekosten zu erstatten, entfällt ab dem 01.01.2026. Soll weiterhin privater Ladestrom erstattet werden, kommt erheblicher bürokratischer Aufwand auf die Arbeitgeber zu.

Arbeitgeber sollten die neuen Vorgaben in ihre Prozesse integrieren, um steuerliche Risiken zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.