Kann eine Individualvereinbarung über einen drejährigen Kündigungsausschluss wirksam sein?
Besonders qualifizierte Mitarbeiter möchten Arbeitgeber gelegentlich längerfristig an sich binden und vereinbaren daher für eine gewisse Zeit den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jedenfalls wenn der Wunsch hierzu vom Mitarbeiter ausgeht, ist ein solcher Ausschluss auch für die Dauer von drei Jahren möglich, so jedenfalls das LAG Niedersachsen (Urteil v. 19.12.2025 – 17 SLa 430/25).
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


