Das Eckpunktepapier sieht viele unterschiedliche Maßnahmen vor.
Die Regierungsfraktionen haben sich am Freitag, den 5. Juli 2024 neben den Eckpunkten für den Haushalt 2025 auch auf unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen einer sog. Wachstumsinitiative geeinigt. Das Bundesministerium für Finanzen hat hierzu Eckpunkte veröffentlicht.
Maßnahmenpaket im Überblick
Das Maßnahmenpaket enthält auch unterschiedliche Regelungsvorschläge aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Hierzu gehören u.a.
Reduzierung datenschutzrechtlicher Anforderungen
Im Rahmen eines erweiterten Bürokratieabbauprogramms sollen u. a. datenschutzrechtliche Anforderungen reduziert und die Anwendung auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden. Vereinbart sind hierzu unterschiedliche Einzelmaßnahmen, wie etwa die Erhöhung des Schwellenwerts für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte.
Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll noch in dieser Legislaturperiode 1:1 durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) so „bürokratiearm wie möglich“ umgesetzt werden. Dabei sollen alle Pflichten aus der CSDDD, auch die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich gelten.
Verabschiedung eines Bundestariftreuegesetzes
Im Zuge einer umfassenden Novellierung des Vergaberechts soll ein Bundestariftreuegesetz geschaffen werden, um Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen.
Steuer- und Beitragsbefreiung für Mehrarbeit
Zur Förderung von Mehrarbeit sollen hierfür anfallende Zuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gelten. Zudem sollen Arbeitgeberprämien für die Ausweitung der Arbeitszeit steuerlich begünstigt werden.
Abweichungen von der nach dem Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Tageshöchstarbeitszeit durch Tarifvertrag
Unternehmen sollen von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen dies vorsehen. Die Regelung soll befristet gelten. Zugleich soll bei der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit auch zukünftig möglich bleiben.
Überprüfung der aktuellen Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung
Die Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen sollen überprüft und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung angepasst werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und weitere Punkte des Maßnahmenpaket dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.