Arbeitgeber werden weiter belastet: Entlastungsprämie und Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Entlastungsprämie kann bis 30.06.2027 steuerfrei gewährt werden.

Der Bundestag hat am 24. April die Steuer- und Abgabenfreiheit von Entlastungs­prämien nach dem Vorbild der sog. Inflationsausgleichsprämien in § 3 Nummer 11d Einkommensteuergesetz umgesetzt. Das Ende des Begünstigungszeitraum wird ge­genüber dem ursprünglichen Entwurf um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2027 verlän­gert. Der Bundesrat soll hierüber am 8. Mai beraten. Diese Prämie muss zwingend zu­sätzlich erfolgen. Dies wird weiter zu Recht von den Arbeitgebern abgelehnt. Entlastun­gen auf Kosten der Arbeitgeber zu versprechen, sei gerade in der derzeitigen Krisensi­tuation schlichtweg unverschämt.

Aufbauend auf den vorgeschlagenen Maßnahmen des ersten Berichts der „FinanzKom­mission Gesundheit” zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hat das Bundesgesundheits­ministerium nun einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Bei­tragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungs­gesetz) vorgelegt.

Zwar sollen viele Vorschläge der Finanzkommission umgesetzt werden. Diese Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird jedoch wiederum die Arbeitgeber und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland besonders belasten.

Mitgliedsunternehmen können weitere Informationen dem gleichnamigen A-Rund­schreiben entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert ist.