Versuch der Nichtigkeitserklärung der EU-Mindestlöhne-Richtlinie

Das Verfahren ist vor dem Hintergrund der Einmischung des Arbeitsministeriums in die unabhängige Tätigkeit der Mindestlohnkommission von besonderer Bedeutung.

Bekanntlich fordert Minister Heil in einem Schreiben an die Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf rund 15 Euro zu erhöhen.Gemessen an den EU-Vorgaben in Mindestlohn-Richtlinie müsse der Mindestlohn deutlich steigen, fordert Arbeitsminister Heil. Das Ministerium hat sich dadurch in nicht vertretbarer Weise in die unabhängige Tätigkeit der Mindestlohnkommission eingemischt.

Vor diesem Hintergrund ist von Bedeutung, dass am 17. September 2024 die mündliche Verhandlung über die Klage des Königreichs Dänemark gegen das Europäische Parlament (EP) und den Rat der Europäischen Union (Rat) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) begonnen hat. Mit der Klage begehrt Dänemark die Nichtigkeitserklärung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Rat und EP beantragen die Klageabweisung.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.