BMF veröffentlicht die Werte für 2025.
Für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen geltend für unterschiedliche Länder Werte in unterschiedlicher Höhe. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 02.12.2024 die Werte für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2025 veröffentlicht. Wie in jedem Jahr sind die im Vergleich zum Vorjahr angepassten Wertein Fettdruck kenntlich gemacht. Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiet eines Landes, der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Hier finden Sie auch das BMF-Schreiben als Anlage.