Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Per befristeter Änderungsverordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert.

Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeiter nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022. Das Verarbeitende Gewerbe zeigt derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

Auf dieser Grundlage hat das Bundeskabinett kürzlich beschlossenen, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.