VBU Wissen® „Schwerbehindertenschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX“ auf den neuesten Stand gebracht

Die gesetzlichen Neuerungen zur Ausgleichsabgabe sowie aktuelle Rechtsprechung sind eingepflegt worden.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Arbeitgeber, die diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Neben dieser Neuerung haben wir in dem überarbeiteten VBU Wissen® auch aktuelle Rechtsprechung eingepflegt.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Auf das aktualisierte VBU Wissen® können unsere Mitgliedsunternehmen ebenfalls im ArbeitgeberNet zugreifen.