VBU® Wissen: „Gewerkschaftsrechte im Betrieb und ihre Grenzen“

Das VBU®-Wissen ist überarbeitet worden.

Vor dem Hintergrund schwindender Mitgliedzahlen der Gewerkschaften nimmt das Instrument der Mitgliederwerbung im Betrieb immer mehr zu.

Es ist unbenommen, dass Gewerkschaften in Betrieben umfangreiche Rechte haben. So räumt ihnen das Gesetz Initiativrechte, Teilnahme- und Beratungsrechte sowie Kontrollrechte ein. Auch billigt die Rechtsprechung ihnen das Recht auf Werbung im Betrieb sowie Informationsrechte im Betrieb zu.

Gleichwohl bestehen die Gewerkschaftsrecht im Betrieb aber nicht uneingeschränkt. Dies wird im aktualisierten VBU®-Wissen im Einzelnen dargestellt. Insbesondere wurde zum digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaft die aktuelle Rechtsprechung eingepflegt.

Die Überarbeitung kann von Mitgliedsunternehmen im ArbeitgeberNet in der Rubrik „VBU Wissen“ eingesehen oder heruntergeladen werden.