Umfrage zu abgelehnten Erstattungen bei geleisteten Coronaentschädigungen

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Nach aktueller Rechtsprechung des BAG haben Arbeitnehmer im Fall einer symptomlos verlaufenden Corona-Infektion bei einer behördlichen Absonderungsanordnung Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG, sofern keine mobile Arbeit von zuhause möglich ist. Nach Bekanntwerden dieser Rechtsprechung haben betroffene Unternehmen deshalb keine Entschädigung von staatlicher Seite nach dem Infektionsschutzgesetz mehr erhalten.

Die VBU wird sich in einem ausführlichen Beitrag, der in den nächsten Wochen erscheint, mit dieser aus Arbeitgebersicht nicht nachvollziehbaren Entwicklung beschäftigen.

Unsere Spitzenvereinigung, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), wirbt weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung, die für diese Fälle den Vorrang des Erstattungsanspruchs von Seiten des Staates gegenüber dem Arbeitgeber vor dem Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt. Die BDA wird sich auch nach Abschluss der Regierungsbildung weiter für entsprechende gesetzliche Schritte einsetzen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und zur Beteiligung an einer Umfrage dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.