Überarbeitung des Verzeichnisses allgemeinverbindlicher Tarifverträge

Das neue Verzeichnis kann online abgerufen werden.

Unternehmen können sich in einem Verzeichnis informieren, welche Tarifverträge diese Allgemeinverbindlichkeit haben. Dieses Verzeichnis ist nun überarbeitet worden. Es kann auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesehen und heruntergeladen werden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.