TRBS 1115 Teil 1: Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

In der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 werden wichtige Begriff­lichkeiten geändert.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 wurden überarbeitet, um aktuelle Anforderungen der Cybersicherheit zu berücksichtigen. Dazu wurden Begriffe angepasst. Das Wort „sicherheitsrelevant“ wird zu „cybersicherheitsrelevant“. Die Wör­ter „zur Prüfung befähigte Personen“ werden durch die Wörter „mit der Prüfung beauf­tragte Personen“ ersetzt.

Für Arbeitsmittel mit cybersicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen müssen künftig die Prüfer nachvollziehbar dokumentieren, wie die Wirksamkeit der Cybersicherheits-maßnahmen dauerhaft gewährleistet wird. Neu hinzu kommt ein Anhang 2, der Beispiele und Erläuterungen zu erforderlichen Cybersicherheits­maßnahmen ent­hält.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, An­gebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.