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Strom- und Gaspreisbremse: Es liegt ein aktualisierter FAQ vor

Die überarbeitete Fassung enthält vor allen Dingen Hinweise zur Übersendung der Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht.

Unternehmen, die finanzielle Förderungen im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse erhalten wollen, die eine bestimmte Grenze überschreiten, müssen eine Beschäftigungssicherung entweder kollektiv vereinbaren oder selbst zusichern. Es gibt hierbei viele Vorschriften zu beachten, um die Förderung zu erhalten bzw. nicht wieder zu verlieren. Hilfreich bei der Umsetzung der Vorgaben ist ein FAQ, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun aktualisiert hat.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.