Nur noch Teile des ursprünglichen Regierungsentwurfs verabschiedet.
Nach dem Scheitern der Koalition wurde Ende des Jahres das Steuerfortentwicklungsgesetz im Eilverfahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nur noch folgende Regelungen: Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2025 auf 12.096,00 € angehoben, für das Jahr 2026 auf 12.348,00 €. Die nun vorgesehenen Anhebungen liegen jeweils 12,00 € über der im Regierungsentwurf geplanten Anhebung. Die Tarifeckwerte der Einkommenssteuer für das Jahr 2025 werden bis auf den so genannten Reichensteuersatz nach rechts verschoben. Der Spitzensteuersatz für das Jahr 2025 wird ab einem Einkommen von 68.481,00 € greifen. Im Jahr 2026 wird der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 69.879,00 € einsetzen. Das Kindergeld wird für das Jahr 2025 von 250,00 € auf 255,00 € angehoben. Eine weitere Anhebung erfolgt im Jahre 2026 auf 259,00 €.
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