Sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Ferienjobs      

Im Regelfall greifen die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung.

Die in Kürze anstehenden Sommerferien nutzen viele Schüler, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Für Arbeitgeber ist der Einsatz dieser Aushilfskräfte durchaus von betriebswirtschaftlichem Interesse, da in der Urlaubszeit damit ein zusätzlicher Personalbedarf abgedeckt werden kann. In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Ferienjobs sozialversicherungsrechtlich zu bewerten sind.

Beschäftigungen von Schülern allgemeinbildender Schulen, die in den Ferien oder während des Schulbesuchs ausgeübt werden, sind regelmäßig dann in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig, wenn sie geringfügig entlohnt oder kurzfristig sind. In der Rentenversicherung besteht dagegen auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen grundsätzlich Versicherungspflicht, kurzfristig Beschäftigte sind rentenversicherungsfrei.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.