Rücknahme einer Vergütungsentscheidung gegenüber einem Betriebsratsmitglied.
Die richtige Bemessung der Betriebsratsvergütung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG ist wichtig, um sich als Arbeitgeber nicht dem Vorwurf der unzulässigen Begünstigung oder Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern auszusetzen. Mit der Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn ein Arbeitgeber eine Reduzierung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds zur Entkräftung des Vorwurfs der unzulässigen Begünstigung vornimmt, hat sich das LAG Niedersachsen in seinem Urteil vom 09.12.2024 (Az.: 12 SLa 478/24) befasst.
Ein Automobilhersteller aus Niedersachsen hatte die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aufgrund eines „bekannten“ Strafurteils des BGH reduziert. Das Betriebsratsmitglied klagte gegen die Reduzierung. Das LAG Niedersachsen entschied nun, dass die Beklagte, die den Standpunkt vertritt, dem freigestellten Betriebsratsmitglied „freiwillig“ die höhere Vergütung gezahlt zu haben, darlegen und beweisen muss, dass die Vergütung gegen das Begünstigungsverbot verstößt und objektiv nicht gerechtfertigt ist.
Die Entscheidung bringt weitere Klarheit für Arbeitgeber zum Klageverfahren um die richtige Bemessung der Betriebsratsvergütung.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.