Die BDA hat eine Überarbeitung aus aktuellem Anlass vorgenommen.
Die BDA hat ihren Praxisleitfaden „Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und Katastrophenhilfe“ aus aktuellem Anlass überarbeitet.
Die neu gebildete Regierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie an der Freiwilligkeit des Wehrdienstes festhalten will. Darüber hinaus plant sie, die Reserve und den Heimatschutz weiter zu stärken sowie strukturell und gesellschaftlich besser zu verankern. Das Engagement von Arbeitnehmern im Heimatschutz, im freiwilligen Wehrdienst und in der Katastrophenhilfe wird daher zunehmende Relevanz für Arbeitgeber erlangen.
In der aktualisierten Fassung behandelt der Praxisleitfaden arbeitsrechtliche Fragen und Auswirkungen eines Engagements von Arbeitnehmern im Zuge des Freiwilligen Wehrdienstes, der Reserve, des Bundesfreiwilligendienstes und der Katastrophenhilfe. Er thematisiert unter anderem die Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes, die Freistellung der Beschäftigten sowie deren Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr und im Technischen Hilfswerk bei Naturkatastrophen.
Mitgliedsunternehmen können diese Überarbeitung sowie eine aktuelle Mustervereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.