Der EuGH bestätigt nicht nur seine bisherige Rechtsprechung, sondern erstreckt sie nun auch auf Hausangestellte.
Auch Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem deren tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 09.12.2024 – C 531/23 – (Loredas) entschieden und nationalen Arbeitgebern grds. eine entsprechende Pflicht auferlegt. Die Rechtsfrage wurde dem europäischen Gericht durch das Obergericht des Baskenlandes vorgelegt. In Spanien besteht eine Regelung, wonach bestimmte Arbeitgeber von der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit befreit sind. Darunter befinden sich auch Haushalte. Das mit der Klage der Arbeitnehmerin befasste spanische Gericht hegte Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit dem Europäischen Unionsrecht. Der EuGH vertritt die Auffassung, dass die in Spanien beruhende Verwaltungspraxis offensichtlich gegen europäisches Recht verstößt.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.