Themen sind „Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeit“ sowie „Betriebsvereinbarung zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“.
Die VBU hat in zwei neuen anwendungsbezogenen Fachveröffentlichungen zur aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen Stellung genommen.
Beitrag „Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeit“ In Heft 11 der Zeitschrift „Arbeitsschutz in Recht und Praxis“ ARP 2024, 322
Das ArbZG enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer. Insbesondere ist die Dauer der Arbeitszeit begrenzt und es sind Ruhepausen und Ruhezeiten vorgesehen. Inwieweit ein vergleichbarer Schutz auch für Betriebsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Betriebsratstätigkeit besteht, wird im folgenden Beitrag dargestellt
Beitrag „Betriebsvereinbarung zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Heft 11 ArbeitsRechtsberater ArbRB 2024, 350
Zuletzt haben das Potsdamer Treffen, bei dem auch von Politikern offen eine Remigration gefordert wurde, und das „Sylt-Video“, mit dem fremdenfeindliche Sprechchöre und nationalsozialistische Gesten einer Partygesellschaft veröffentlicht wurden, gezeigt, dass rechtsextremistisches Personenpotenzial und rassistische und fremdenfeindliche Handlungen deutlich zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen gerade im Vorfeld von Wahlen befürchten, dass fremdenfeindliche und rassistische Handlungen im Betrieb zunehmen. Es ist daher sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der sich die Betriebspartner offen zu einem respektvollen Umgang mit ausländischen Beschäftigten bekennen, um so einen Beitrag zu einer wirksamen Integration zu leisten. Der Beitrag zeigt wichtige Regelungsbereiche auf und gibt Musterformulierungen an die Hand.
Beide Themen wurden bereits in den Personalleiterkreisen der VBU näher dargestellt.