Überarbeitete GDA-Leitlinien: Mehr Struktur, mehr Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat die überarbeiteten Leitlinien „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ und „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ veröffentlicht. Mit den Anpassungen sollen Struktur, Prozesse und Dokumentation im Arbeitsschutz weiter vereinheitlicht und an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie den Grunddatenbogen zur Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Damit schaffen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger eine klarere Grundlage für ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste und stärken die systematische Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben.
Aus Sicht der BDA bringen die neuen Leitlinien sowohl Präzisierungen als auch Herausforderungen mit sich. Positiv ist, dass die Leitlinie zur Arbeitsschutzorganisation verschlankt wurde und nun nur noch sieben Elemente umfasst. Zudem entfällt der Begriff der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung, und bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt künftig die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Gleichzeitig ist mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand zu rechnen – insbesondere wegen der stärkeren Fokussierung der Aufsicht auf den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und dem Wegfall vereinfachter Dokumentationen für kleinere Betriebe. Auch für die Berufsgenossenschaften werden zusätzliche Anforderungen erwartet, etwa durch umfassendere Besichtigungen oder konkretere Vorgaben zum Verwaltungshandeln, die in der Praxis zu strengeren Sanktionen führen könnten.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und Links dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.


