Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) entworfen.
Ziel des Entwurfs ist nach Darstellung des Ministeriums eine stärkere Partnerschaftlichkeit bei der Betreuung von Kindern sowie eine Vereinfachung der Elterngeldregelungen und des Verwaltungsvollzugs.
Kernstück ist die Neugestaltung des Elterngeldmodells. Künftig sollen jedem Elternteil drei nicht übertragbare Elterngeldmonate zustehen (sog. reservierte Monate). Weitere sechs Monate sollen flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können (sog. flexible Monate). Damit ersetzt das neue Modell das bisherige System aus zwölf frei aufteilbaren Monaten und zwei Partnermonaten. Die Gesamtbezugsdauer beider Eltern von zwölf Monaten Basiselterngeld oder 24 Monaten Elterngeld Plus bleibt erhalten. Hierdurch soll eine noch stärkere partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gefördert werden. Die Neuregelungen sollen entsprechend des Entwurfs am 1. November 2027 in Kraft treten. Für zuvor geborene Kinder gelten Übergangsregelungen. Die BdA bewertet den Entwurf positiv. Die Absenkung der Elterngeldmonate auf insgesamt zwölf Monate kann ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung des angespannten Haushalts sein und dazu führen, dass Eltern früher zurück in den Arbeitsmarkt kommen. Kritisch ist allerdings, dass es erst ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt und Zeiten der Eingewöhnung nicht mehr abgedeckt wären.


