Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat seine Antwort auf eine Anfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Formaldehyd-Expositionen von Schwangeren in anatomischen Praktika als FAQ veröffentlicht.
Auf eine Anfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) seine Antwort zu Formaldehyd-Expositionen von Schwangeren in anatomischen Praktika als FAQ veröffentlicht. Die Exposition gegenüber Formaldehyd für Schwangere bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 von 0,3 ppm (0,37 mg/m³ Luft) stellt keine unverantwortbare Gefährdung nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a MuSchG dar.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.